Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht

Die Kanzlei für Beruf & Bildung hat für eine Mandantin die Aufhebung der Kündigung eines Privathochschulvertrages und einen weiteren Prüfungsversuch erstritten. Die Mandantin studiert bei einer privaten Hochschule im Bachelorstudiengang “Physician Assistant”. Nachdem die Hochschule der Mandantin das endgültige Nichtbestehen einer Modulprüfung sowie den endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs per Bescheid mitgeteilt und sodann deren Studienvertrag gekündigt hatte, konnten wir im Widerspruchsverfahren umfangreiche Einwendungen und Verfahrensfehler vortragen. Daraufhin wurde zunächst der Bescheid und sodann auch die Kündigung aufgehoben. Die Mandantin kann ihr Studium fortsetzen.