Vergütung

Rechtsschutzversicherung

Sie können und sollten bereits vor Vereinbarung eines ersten Beratungstermins durch eine Deckungsanfrage mit der Versicherung abklären, ob und inwiefern Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt.

Je nach Rechtsschutzversicherer und Versicherungsvertrag bestehen gravierende Unterschiede im Versicherungsschutz. Klären Sie daher durch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung auf jeden Fall:

  • ob Ihr Fall und das betroffene Rechtsgebiete vom Umfang vom Versicherungsschutz gedeckt ist. Hierzu schildern Sie der Versicherung den Sachverhalt, legen Unterlagen vor und schilden Ihr Anliegen.
  • ob die Versicherung den Fall in zeitlicher Hinsicht abdeckt. Um dagegen vorzubeugen, dass Betroffene sich erst im Entstehen oder nach Eintritt eines Versicherungsfalles noch schnell versichern, vereinbaren Versicherungen oftmals Wartezeiten von einigen (meist drei) Monaten. Die Versicherung greift dann erst für Fälle, die nach Ablauf dieser Zeit eingetreten sind.
  • welche Kosten die Versicherung konkret übernimmt. Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für Ihren Fall erteilt hat, heißt dies nämlich nicht, dass diese auch sämtliche Kosten übernimmt.

Umfang des Versicherungsschutzes

In vielen Fällen trägt eine Rechtsschutzversicherung nicht alle entstehenden Kosten. Dies gilt u.a. in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, trägt die Versicherung diesen Anteil der Kosten nicht. Sie müssen diesen Anteil (oftmals € 150) selbst tragen.
  • Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der im Rahmen der Beratung oder Vertretung Auswärtstermine wahrnimmt, so müssen Sie die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Fahrtkosten, Abwesenheits- und Tagegelder) oftmals selbst tragen.
  • Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der nicht nach gesetzlichen, sondern nach vereinbarten Gebühren abrechnet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt üblicherweise nur die Kosten, die gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen. Von Ihnen mit dem Anwalt getroffene Vergütungsvereinbarungen entfalten keine Wirkung gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Die Differenz zwischen Vergütung nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Gebühren tragen Sie im Regelfall selbst.

Freie Anwaltswahl

Auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen Anwalt empfiehlt, haben Sie grundsätzlich die Freiheit, Ihren Anwalt selbst zu wählen. Rechtsschutzversicherungen empfehlen oft Anwälte, mit denen Sie niedrige und für die Versicherung günstige Gebühren vereinbart haben und die nach gesetzlichen Gebühren abrechnen. Bitte prüfen Sie für sich selbst, ob der empfohlene Anwalt auch in qualitativer Hinsicht die beste Wahl für Sie ist oder ob Sie nicht besser in eine kompetente Beratung und Vertretung investieren.