Rechtsanwalt Sven Mohr

Unverbindliche Anfrage

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, aber noch unsicher sind, ob die Kanzlei für Beruf & Bildung fachlich der richtige Ansprechpartner für Ihre Angelegenheit ist, nutzen Sie gern die Möglichkeit, mir Ihre unverbindliche und kostenlose Anfrage zukommen zu lassen. 

Ich werde dann prüfen,

  • ob Ihre Angelegenheit in meine Kompetenzbereiche fällt oder schauen, ob ich Ihnen einen kompetenten Kollegen empfehlen kann,
  • ob ich für eine Übernahme Ihrer Angelegenheit ausreichend zeitliche Kapazitäten habe, und
  • welche Informationen und Unterlagen für ein Erstberatungsgespräch vorliegen sollten.

Schreiben Sie mir Ihre Anfrage am besten per E-Mail und schildern Sie dabei den Sachverhalt und Ihre Fragestellungen. Durch diese Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Erst wenn auf Ihre unverbindliche Anfrage hin geklärt ist, dass 

  • Ihre Angelegenheit in meine Kompetenzbereiche fällt, 
  • ich für eine Übernahme Ihrer Angelegenheit ausreichend zeitliche Kapazitäten habe, und
  • Ihre Unterlagen für ein Erstberatungsgespräch vorliegen,

biete ich Ihnen gern ein kostenpflichtiges Erstberatungsgespräch an. Erst wenn Sie dieses wahrnehmen, entstehen für Sie Kosten.

Auch ohne Mandatsverhältnis unterliegen Ihre Angaben bei Ihrer unverbindlichen Anfrage der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ist eine der wichtigsten anwaltlichen Pflichten und bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, vgl. § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 Abs. 2 BORA. Da mir die Informationen aus Ihrer Anfrage in Ausübung meines Berufes bekannt werden, unterliegen diese selbstverständlich der Schweigepflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob es zu einem Mandatsverhältnis kommt oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer unverbindlichen Anfrage noch kein konkreter Rechtsrat erteilt wird. 

In den allermeisten Fällen ist im Rahme dieser Anfrage auch noch keine Einschätzung der Kosten möglich. Dies erklärt sich daraus, dass erst im Rahmen eines Erstberatungsgespräches nach Klärung des Sachverhaltes und nach Erörterung Ihrer Zielsetzung die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Hiervon wiederum hängen dann die Kosten ab.

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