Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht - Altenpflegeprüfung

In zwei prüfungsrechtlichen Angelegenheiten konnte die Kanzlei für Beruf & Bildung im Widerspruchsverfahren für die Mandantinnen erreichen, dass Bescheide über das endgültige Nichtbestehen der Altenpflegeprüfung aufgehoben wurden und den Auszubildenden das erneute Ablegen der zuvor als nicht bestanden bewerteten praktischen Prüfungen nach § 12 AltPflAPrV bewilligt wurde. Umfassender Vortrag zu Verfahrensfehlern führte letztlich zu diesem Erfolg.